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BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 2 Z 62/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 142; GBO §§ 19, 29 Abs. 1
Zum Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66
Vorkaufsrecht einer OHG
Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 2 Z 62/78
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer ZweimannOHG verwandelt sich - wie seit langem anerkannt ist (RGZ 65, 227/237 ff.; BGHZ 50, 307 /308 m. Nachw.; KG HRR 1936 Nr. 1437;… Schlegelberger-Geßler, HGB 4. Aufl. Rdnrn. 13, 14, Ulmer in Großkomm. HGB Anm. 45, je zu § 142) - das bisherige Gesamthandseigentum der Gesellschafter (ohne einzelne Übertragungshandlungen) in einem Akt in Alleineigentum des Gesellschafters, der das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven übernimmt ( § 142 HGB , § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB ).Hinzu kommt, daß G. im Zeitpunkt der Abgabe seiner Erklärung den erstrebten Erfolg auf andere Weise, insbesondere - im Zusammenwirken mit der W.-Girozentrale - durch die Wiederholung der Übernahmevereinbarung hätte herbeiführen können (vgl. hierzu KG JFG 18, 246/249 sowie BGHZ 50, 307/308).
- BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59
Auflassungsvollmacht und Genehmigung
Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 2 Z 62/78
Es ist nun anerkannt, daß z. B. der gemäß § 29 Abs. 1 GBO erforderliche Nachweis einer Vollmacht nicht nur durch die Vorlage einer Vollmachtsurkunde, sondern auch durch eine - in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegebene - sogenannte Vollmachtgeständniserklärung geführt werden kann ( RGZ 104, 358 /361; BGHZ 29, 366 /368 m. Nachweisen;… Horber, GBO 14. Aufl. Anm. 2 B b;… Kuntze-ErtlHerrmann-Eickmann, Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 20, Meikel-Imhof-Riedel, Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnr. 8, je zu § 29). - RG, 23.05.1922 - VII 492/21
Landesstempel.; Vollmachtsbestätigung
Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 2 Z 62/78
Es ist nun anerkannt, daß z. B. der gemäß § 29 Abs. 1 GBO erforderliche Nachweis einer Vollmacht nicht nur durch die Vorlage einer Vollmachtsurkunde, sondern auch durch eine - in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegebene - sogenannte Vollmachtgeständniserklärung geführt werden kann ( RGZ 104, 358 /361; BGHZ 29, 366 /368 m. Nachweisen;… Horber, GBO 14. Aufl. Anm. 2 B b;… Kuntze-ErtlHerrmann-Eickmann, Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 20, Meikel-Imhof-Riedel, Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnr. 8, je zu § 29). - RG, 23.02.1907 - I 404/06
Unterliegt der Vertrag, durch den bei einer nur aus zwei Mitgliedern bestehenden …
Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 2 Z 62/78
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer ZweimannOHG verwandelt sich - wie seit langem anerkannt ist (RGZ 65, 227/237 ff.; BGHZ 50, 307 /308 m. Nachw.; KG HRR 1936 Nr. 1437;… Schlegelberger-Geßler, HGB 4. Aufl. Rdnrn. 13, 14, Ulmer in Großkomm. HGB Anm. 45, je zu § 142) - das bisherige Gesamthandseigentum der Gesellschafter (ohne einzelne Übertragungshandlungen) in einem Akt in Alleineigentum des Gesellschafters, der das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven übernimmt ( § 142 HGB , § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB ).